Verwaltungsgerichtshof 96/20/0482

96/20/0482Supreme Administrative CourtNov 6, 1997

Regest

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/20/0482

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.1997

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Der angefochtene Bescheid vom 30. Oktober 1995 betreffend Asylgewährung wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

2. beschlossen:

Das Verfahren über die damit gegenstandslos gewordene Beschwerde betreffend die Wiederaufnahme des Asylverfahrens wird eingestellt.

3. Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- (betreffend das Verfahren 96/20/0642) und

S 12.800,-- (betreffend das Verfahren 96/20/0482) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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