Verwaltungsgerichtshof 96/21/0444

96/21/0444Supreme Administrative CourtDec 4, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/21/0444

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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