Verwaltungsgerichtshof 96/21/0837

96/21/0837Supreme Administrative CourtDec 4, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/21/0837

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.1996

Spruch

Die Beschwerde wird

1. soweit sie gegen den erstangefochtenen Bescheid gerichtet ist, wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen und

2. soweit sie gegen den zweitangefochtenen Bescheid gerichtet ist, als unbegründet abgewiesen.

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