Verwaltungsgerichtshof 97/03/0110

97/03/0110Supreme Administrative CourtSep 24, 1997

Regest

Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/03/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Punktes 1) des erstinstanzlichen Straferkenntnisses einschließlich der Kostenentscheidung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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