Verwaltungsgerichtshof 97/03/0128

97/03/0128Supreme Administrative CourtSep 24, 1997

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/03/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seiner Aussprüche über die Strafe und die Kosten des Strafverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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