Verwaltungsgerichtshof 97/03/0241

97/03/0241Supreme Administrative CourtNov 26, 1997

Regest

Ablehnung eines Beweismittels

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/03/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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