Verwaltungsgerichtshof 97/06/0203

97/06/0203Supreme Administrative CourtMar 25, 1999

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/06/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1999

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers und der Drittbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen,

und

2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- zu je einem Drittel binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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