Verwaltungsgerichtshof 97/07/0149

97/07/0149Supreme Administrative CourtNov 13, 1997

Regest

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/07/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1997

Spruch

Spruchpunkt 3.) des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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