Verwaltungsgerichtshof 97/11/0303

97/11/0303Supreme Administrative CourtMar 26, 1998

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/11/0303

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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