Verwaltungsgerichtshof 97/12/0219

97/12/0219Supreme Administrative CourtNov 19, 1997

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/12/0219

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1997

Spruch

1. Der Antrag wird, soweit er das Verfahren Zl. 2321/79 betrifft, zurückgewiesen; im übrigen (betreffend die Verfahren Zlen. 97/12/0106, 97/12/0114 und 97/12/0140) wird dem Antrag nicht stattgegeben.

2. Der Antrag auf bescheidmäßige Feststellung der Gebührenfreiheit des gegenständlichen Schriftsatzes, auf bescheidmäßige Feststellung des Bestehens oder Erlöschens einer Abgabenverpflichtung, sowie auf Ausstellung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216 BAO wird, soweit er sich auf die im Spruchpunkt 1. genannten Verfahren bezieht, zurückgewiesen.

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