Verwaltungsgerichtshof 97/12/0335

97/12/0335Supreme Administrative CourtNov 19, 1997

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/12/0335

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1997

Spruch

I.) zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

II.) den Beschluß gefaßt:

Das Begehren des Beschwerdeführers auf "bescheidmäßige Feststellung der Gebührenfreiheit" wird zurückgewiesen.

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