Verwaltungsgerichtshof 97/13/0110

97/13/0110Supreme Administrative CourtApr 22, 1998

Full text

Verwaltungsgerichtshof 97/13/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1998

Spruch

I) den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird hinsichtlich des erstangefochtenen Bescheides zurückgewiesen.

II) zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird hinsichtlich des zweitangefochtenen Bescheides als unbegründet abgewiesen.

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