Verwaltungsgerichtshof 98/07/0004

98/07/0004Supreme Administrative CourtApr 23, 1998

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Full text

Verwaltungsgerichtshof 98/07/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird - mit Ausnahme des von der Beschwerde nicht umfaßten letzten Absatzes des Spruches im angefochtenen Bescheid - wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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