Verwaltungsgerichtshof 98/11/0249

98/11/0249Supreme Administrative CourtMar 24, 1999

Full text

Verwaltungsgerichtshof 98/11/0249

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer sind schuldig, der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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