Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0235

2012/10/0235Supreme Administrative CourtApr 22, 2015

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Begriff der aufschiebenden Wirkung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0235

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.2015

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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