Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0239

2013/10/0239Supreme Administrative CourtMar 18, 2015

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Besondere Rechtsgebiete

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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