Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0076

2013/11/0076Supreme Administrative CourtFeb 26, 2015

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchteil I wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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