Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0035

Ra 2014/17/0035Supreme Administrative CourtFeb 27, 2015

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2015

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen den Spruchpunkt II. des angefochtenen Erkenntnisses richtet, zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Die angefochtene Entscheidung wird hinsichtlich ihres Spruchpunktes I. wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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