Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/05/0078

Ra 2024/05/0078Supreme Administrative CourtDec 18, 2025

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Trennbarkeit gesonderter Abspruch Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/05/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024050078.L00

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird hinsichtlich des mit dem angefochtenen Erkenntnis erteilten Auftrages, die gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke der Aufenthaltsräume der Wohnung Top 4 der Baulichkeit an der Adresse KGasse, zu unterlassen, zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Übrigen, soweit sich der Unterlassungsauftrag auf Top 5, Top 8, Top 9, Top 10, Top 12, Top 14 und Top 16 der Baulichkeit an der Adresse KGasse, bezieht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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