Appeal dismissed for insufficient reasoning

5A_820/2008Federal Supreme Court / Civil Division IIDec 29, 2008Dismissed

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Omnilex summary

The Federal Supreme Court dealt with an appeal against a Zurich appellate decision that had rejected a nullity complaint concerning provisional debt enforcement of CHF 72,963.95. The appellant failed to address the cantonal court’s decisive reasoning, especially the finding that it was obliged to make a 20% advance payment within eight days after order confirmation and could not rely on non-delivery. Because the appeal did not satisfy the reasoning requirements of the BGG, the Court did not enter into the matter and imposed court costs on the appellant.

Omnilex headnote

Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 106 Abs. 2, Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG; Begründungsanforderungen der Beschwerde ans Bundesgericht. Die Beschwerdeschrift muss sich mit den tragenden Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzen und im Einzelnen darlegen, welche Bundes- oder Verfassungsnormen inwiefern verletzt sein sollen. Blosses Wiederholen bereits vorgebrachter Einwendungen genügt nicht. Auch bei Verfassungsrügen ist eine klare und detaillierte Auseinandersetzung mit der Begründung der Vorinstanz erforderlich. Fehlt eine hinreichende Begründung, tritt das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren nicht auf die Beschwerde ein (vgl. Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG).

Full text

{T 0/2}
5A_820/2008/bnm

Urteil vom 29. Dezember 2008
II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Raselli, Präsident,
Gerichtsschreiber Füllemann.

Parteien
X.________ AG,
Beschwerdeführerin,

gegen

Z.________ AG,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Rechtsöffnung.

Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen den Zirkular-Erledigungsbeschluss vom 29. Oktober 2008 des Obergerichts des Kantons Zürich (III. Zivilkammer).

Nach Einsicht
in die Beschwerde gemäss Art. 72ff. BGG gegen den Zirkular-Erledigungsbeschluss vom 29. Oktober 2008 des Zürcher Obergerichts, das eine Nichtigkeitsbeschwerde der Beschwerdeführerin gegen die erstinstanzliche Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für Fr. 72'963.95 an die Beschwerdegegnerin abgewiesen hat, soweit es darauf eingetreten ist,

in Erwägung,
dass das Obergericht im Wesentlichen erwog, die Beschwerdeführerin lege nicht konkret einen Nichtigkeitsgrund im Sinne von § 281 ZPO/ZH dar, die Rechtsöffnungsforderung beruhe auf den zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsbedingungen, wonach die Beschwerdeführerin eine Anzahlung von 20% des Kaufpreises innert 8 Tagen seit der (am 30. Juni 2006 erfolgten) Auftragsbestätigung zu leisten habe, bereits die erste Instanz habe der Beschwerdeführerin entgegengehalten, dass sie für die Anzahlung vorleistungspflichtig sei und diese daher nicht mit der Einrede der noch nicht gelieferten Ware verweigern könne, mit den diesbezüglichen Erwägungen setze sich die Beschwerdeführerin in ihrer Nichtigkeitsbeschwerde nicht auseinander, indem sie ihre Einwendungen wiederhole,
dass die Beschwerde nach Art. 72ff. BGG nebst einem Antrag eine Begründung zu enthalten hat, in welcher in gedrängter Form dargelegt wird, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95f. BGG) verletzt (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG), ansonst auf die Beschwerde nicht eingetreten wird (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG),
dass m.a.W. in der Beschwerdeschrift auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids einzugehen und im Einzelnen zu zeigen ist, welche Vorschriften und warum sie von der Vorinstanz verletzt worden sind (BGE 133 IV 286 E. 1.4 S. 287),
dass auch Verfassungsrügen in der Beschwerdeschrift vorzubringen und zu begründen sind (Art. 106 Abs. 2 BGG), dass m.a.W. in der Beschwerdeschrift klar und detailliert anhand der Erwägungen des angefochtenen Entscheids darzulegen ist, welche verfassungsmässigen Rechte und inwiefern sie durch den kantonalen Entscheid verletzt sind (BGE 134 I 83 E. 3.2 S. 88 mit Hinweisen, 133 IV 286 E. 1.4 S. 287f.),
dass sich im vorliegenden Fall die Beschwerdeführerin in ihrer Eingabe an das Bundesgericht nicht nach den erwähnten Anforderungen mit den entscheidenden obergerichtlichen Erwägungen auseinandersetzt,
dass sie erst recht nicht nach diesen Anforderungen anhand der obergerichtlichen Erwägungen aufzeigt, inwiefern der angefochtene Zirkular-Erledigungsbeschluss des Obergerichts vom 29. Oktober 2008 rechts- oder verfassungswidrig sein soll,
dass es auch im bundesgerichtlichen Verfahren nicht genügt, die Einrede des von der Beschwerdegegnerin nicht erfüllten Vertrages zu erheben, ohne auf die Frage der (von beiden kantonalen Instanzen bejahten) Vorleistungspflicht der Beschwerdeführerin auf Grund der vertraglichen Zahlungsbedingungen einzugehen,
dass somit auf die - offensichtlich keine hinreichende Begründung enthaltende - Beschwerde in Anwendung von Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten ist,
dass die unterliegende Beschwerdeführerin kostenpflichtig wird (Art. 66 Abs. 1 BGG),
dass in den Fällen des Art. 108 Abs. 1 BGG das vereinfachte Verfahren zum Zuge kommt und der Abteilungspräsident zuständig ist,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 29. Dezember 2008
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Raselli Füllemann

Keywords

debt enforcementprovisional legal openingadmissibilityreasoning requirementsconstitutional complaintcosts

Extracted by Omnilex

Key legal question

Whether the federal appeal met the reasoning requirements of Art. 42 and Art. 106 BGG.

Extracted holding

No. The appellant did not engage with the decisive reasons of the cantonal decision and merely repeated its objections.

Extracted reasoning

A federal appeal must identify, in a focused manner, how the challenged decision violates federal or constitutional law. Since the submission did not address the appellate court's key finding on the appellant's duty of advance payment, it was insufficiently reasoned.

Key legal question

Whether the appeal could challenge the finding of advance payment duty under the contractual payment terms.

Extracted holding

No substantive review was possible because the appeal failed to address the lower court's reasoning on the contractual advance payment obligation.

Extracted reasoning

It is not enough to invoke non-performance by the opposing party without confronting the prior finding that the appellant had to pay the 20% advance within eight days after order confirmation.

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