The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
RES 397/23•AG Nürnberg, 2023-07-11, RES 397/23
Entscheidungsdatum: 2023-07-11
Aktenzeichen: RES 397/23
Dokumenttyp: Beschluss
Den sofortigen Beschwerden der Antragsteller vom 05.07.2023 gegen den Beschluss vom 21.06.2023 wird nicht abgeholfen, § 38 StaRUG, § 572 Abs. 1 ZPO.
Die sofortigen Beschwerden werden dem für die Entscheidung zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth vorgelegt.
1 Den sofortigen Beschwerden wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen.
2 Die Beschwerde des Planbetroffenen W. ist bereits mangels im Erörterung- und Abstimmungstermin erfolgten Widerspruchs unzulässig.
3 Die durch Rechtsanwalt L. erfolgte Beschwerdebegründung enthält letztlich keine neuen Tatsachen oder Rechtsansichten, die zu einer abweichenden Entscheidung führen müssten.
Unbegründete sofortige Beschwerde
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.