The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
80 K 13.14 OL•VG Berlin Disziplinarkammer, 2015-10-14, 80 K 13.14 OL
80 K 13.14 OLAdministrative CourtOct 14, 2015
1. In der Verletzung der Amtsverschwiegenheit liegt ein schwerwiegender Treuebruch, der geeignet ist, die Vertrauenswürdigkeit des Beamten in Frage zu stellen. Je nach der Bedeutung der vertraulich zu behandelnden amtlichen Vorgänge und dem Grad des Verschuldens kann ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht unterschiedliches disziplinarisches Gewicht haben.(Rn.46) 2. Ein Beamter, zu dessen funktionalen Aufgaben gerade die Wahrung bestimmter Geheimnisse gehört, verstößt gegen den Kernbereich seiner Dienstpflichten, wenn er der Geheimhaltungspflicht nicht nachkommt.(Rn.48)
Entscheidungsdatum: 2015-10-14
Aktenzeichen: 80 K 13.14 OL
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2015:1014.80K13.14OL.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 19 Abs 1 DiszG BE, § 52 Abs 1 S 3 BDG, § 57 Abs 1 BDG, § 32 Abs 1 StGB, § 353b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB
In der Verletzung der Amtsverschwiegenheit liegt ein schwerwiegender Treuebruch, der geeignet ist, die Vertrauenswürdigkeit des Beamten in Frage zu stellen. Je nach der Bedeutung der vertraulich zu behandelnden amtlichen Vorgänge und dem Grad des Verschuldens kann ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht unterschiedliches disziplinarisches Gewicht haben.(Rn.46)
Ein Beamter, zu dessen funktionalen Aufgaben gerade die Wahrung bestimmter Geheimnisse gehört, verstößt gegen den Kernbereich seiner Dienstpflichten, wenn er der Geheimhaltungspflicht nicht nachkommt.(Rn.48)
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.