The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
OVG 10 S 23/20•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 10. Senat, 2021-05-31, OVG 10 S 23/20
OVG 10 S 23/20Administrative Court / Division 10May 31, 2021
1. Beim Erfüllen der Aufgabe der Unterbringung nach § 53 AsylG - und damit auch nach § 246 Abs. 9 BauGB – ist das Vermeiden von Mehrkosten, wie sie z.B. durch „Zahlung überhöhter Mieten am regulären Wohnungsmarkt“ entstünden, ein gesetzliches Anliegen.(Rn.5) 2. Das Gebot der Rücksichtnahme ist nur berührt, wenn dargelegt wird, aufgrund welcher besonderen Umstände im konkreten Einzelfall das Bauvorhaben trotz der Einhaltung der nicht als verletzt gerügten bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen des Nachbarn keine Rücksicht nimmt.(Rn.18)
Entscheidungsdatum: 2021-05-31
Aktenzeichen: OVG 10 S 23/20
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2021:0531.OVG10S23.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 34 Abs 1 S 1 BBauG, § 35 Abs 3 BBauG, § 35 Abs 4 S 1 BBauG, § 246 Abs 9 BBauG, § 15 BauNVO ... mehr
Beim Erfüllen der Aufgabe der Unterbringung nach § 53 AsylG - und damit auch nach § 246 Abs. 9 BauGB – ist das Vermeiden von Mehrkosten, wie sie z.B. durch „Zahlung überhöhter Mieten am regulären Wohnungsmarkt“ entstünden, ein gesetzliches Anliegen.(Rn.5)
Das Gebot der Rücksichtnahme ist nur berührt, wenn dargelegt wird, aufgrund welcher besonderen Umstände im konkreten Einzelfall das Bauvorhaben trotz der Einhaltung der nicht als verletzt gerügten bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen des Nachbarn keine Rücksicht nimmt.(Rn.18)
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.