The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
S 40 U 191/10•SG Hamburg 40. Kammer, 2011-02-11, S 40 U 191/10
S 40 U 191/10Social Insurance Court / Chamber 40Feb 11, 2011
1. Zur Abgrenzung einer Beschäftigung zur selbständigen Tätigkeit eines Briefzustellers. (Rn.21) 2. Es ist am konkreten Einzelfall zu prüfen, was hinter den gewählten Bezeichnungen "Probearbeitsverhältnis", "Einfühlungsverhältnis" oder auch "Kurzpraktikum" bzw "Trainee" zu verstehen ist. Eine rechtliche Qualität haben diese Begriffe jedenfalls nicht. (Rn.26) 3. Die Abgrenzung von selbstbestimmten eigenwirtschaftlichen bzw unternehmerähnlichen Tätigkeiten zu fremdbestimmten versicherten Tätigkeiten hat zusätzlich auch nach dem objektiv zurechenbaren wirtschaftlichen Wert einer Arbeitsleistung zu erfolgen. (Rn.30)
Entscheidungsdatum: 2011-02-11
Aktenzeichen: S 40 U 191/10
ECLI: ECLI:DE:SGHH:2011:0211.S40U191.10.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 7 Abs 1 SGB 4
Zur Abgrenzung einer Beschäftigung zur selbständigen Tätigkeit eines Briefzustellers. (Rn.21)
Es ist am konkreten Einzelfall zu prüfen, was hinter den gewählten Bezeichnungen "Probearbeitsverhältnis", "Einfühlungsverhältnis" oder auch "Kurzpraktikum" bzw "Trainee" zu verstehen ist. Eine rechtliche Qualität haben diese Begriffe jedenfalls nicht. (Rn.26)
Die Abgrenzung von selbstbestimmten eigenwirtschaftlichen bzw unternehmerähnlichen Tätigkeiten zu fremdbestimmten versicherten Tätigkeiten hat zusätzlich auch nach dem objektiv zurechenbaren wirtschaftlichen Wert einer Arbeitsleistung zu erfolgen. (Rn.30)
Selbst wenn man die Eingliederung in den Betrieb und die Weisungsabhängigkeit verneinen würde, läge nach den obigen Ausführungen jedenfalls Versicherungsschutz nach § 2 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 Nr 1 SGB 7 als „Wie“-Beschäftigter vor. (Rn.42)
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.