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2 K 31/15•FG Hamburg 2. Senat, 2016-02-23, 2 K 31/15
2 K 31/15Tax Court / Division 2Feb 23, 2016
Im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen können die im Zeitpunkt der Außenprüfung festgestellten Umsätze den zurückliegenden Prüfungsjahren zugrunde gelegt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben. Den Steuerpflichtigen trifft insoweit die Beweislast dafür, dass beispielsweise ein "Döner-Krieg" die Preisgestaltung wesentlich beeinflusst hat (Rn.30) (Rn.31) (Rn.33) (Rn.34) .
Entscheidungsdatum: 2016-02-23
Aktenzeichen: 2 K 31/15
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2016:0223.2K31.15.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 162 Abs 1 AO, § 145 AO, §§ 145ff AO, § 146 AO
Im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen können die im Zeitpunkt der Außenprüfung festgestellten Umsätze den zurückliegenden Prüfungsjahren zugrunde gelegt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben. Den Steuerpflichtigen trifft insoweit die Beweislast dafür, dass beispielsweise ein "Döner-Krieg" die Preisgestaltung wesentlich beeinflusst hat (Rn.30) (Rn.31) (Rn.33) (Rn.34) .
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: X B 32/16).
Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unzulässig verworfen (BFH-Beschluss vom 20.6.2016 X B 31, 32/16, nicht dokumentiert).
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