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312 O 31/18•LG Hamburg 12. Zivilkammer, 2018-02-08, 312 O 31/18
Entscheidungsdatum: 2018-02-08
Aktenzeichen: 312 O 31/18
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2018:0208.312O31.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
untersagt,
im geschäftlichen Verkehr in Deutschland
a) unter dem Kennzeichen
„Birkenstock“
Schuhwaren anzubieten und/oder zu bewerben und/oder solche Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen, wenn die angebotenen Schuhwaren nicht mit Wissen und Wollen der Antragstellerinnen unter dem Kennzeichen „Birkenstock“ in dem Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden sind,
b) unter dem Kennzeichen
„Birkenstock“
wie nachfolgend wiedergegeben Schuhwaren anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen und/oder solche Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen, wenn die angebotenen Schuhwaren nicht mit Wissen und Wollen der Antragstellerinnen unter dem Kennzeichen „Birkenstock“ in dem Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden sind:
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
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