OS II 89/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-11-09, OS II 89/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-11-09, OS II 89/66
OS II 89/66Administrative Court / Division 2Nov 9, 1966
Regest
1. Die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann sich auch aus einer Vielzahl von geringfügigen Verstößen ergeben. 2. Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage kommt es bei der Entziehung der Fahrerlaubnis auf den Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung an; ein nachträgliches Wohnverhalten kann nicht berücksichtigt werden. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 17. Mai 1966, III/1-38/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023239
Full text
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 89/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-11-09
Aktenzeichen: OS II 89/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1109.OS.II89.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann sich auch aus einer Vielzahl von geringfügigen Verstößen ergeben.
-
Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage kommt es bei der Entziehung der Fahrerlaubnis auf den Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung an; ein nachträgliches Wohnverhalten kann nicht berücksichtigt werden.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 17. Mai 1966, III/1-38/66, Urteil
Permalink
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