The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
74 IN 58/03•AG Göttingen, 2003-02-18, 74 IN 58/03
Entscheidungsdatum: 2003-02-18
Aktenzeichen: 74 IN 58/03
ECLI: ECLI:DE:AGGOETT:2003:0218.74IN58.03.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2003, 40941
Tenor: 1. Gemäß § 21 Abs. 1 InsO wird 2. den Drittschuldnern der Schuldnerin aufgegeben, Forderungen nur noch an die bei der Volksbank Göttingen (BLZ 260 900 50) eingerichtete Hinterlegungsstelle Konto- Nummer 380 728 202 zu zahlen. 3. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gründe1Der vorläufige Insolvenzverwalter hat in seinem Zwischenbericht vom 17.02.2003 dargelegt, dass nach Offenlegung der Globalabtretung eine Einziehung der Forderungen durch ihn nicht mehr erfolgen kann, andererseits aber eine Nichtigkeit der Globalabtretung nicht auszuschließen ist und eine Realisierung bei Nichtanordnung der aus dem Beschlußtenor ersichtlichen Maßnahme erschwert wird. Daher ist eine Hinterlegungsaufforderung an Drittschuldner zulässig (vgl. FK-InsO/Schmerbach § 21 Rz. 93a). Nach Eröffnung des Verfahrens wird über die Auskehr vom Anderkonto entschieden werden.
Schmerbach
Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.