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12 O 2638/13•LG Osnabrück, 2013-12-10, 12 O 2638/13
Entscheidungsdatum: 2013-12-10
Aktenzeichen: 12 O 2638/13
ECLI: ECLI:DE:LGOSNAB:2013:1210.12O2638.13.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2013, 53152
in dem Rechtsstreit xxx Verfügungskläger Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. xxx gegen xxx Verfügungsbeklagten Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. xxx hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück am 10.12.2013 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht xxx, den Richter am Landgericht xxx und die Richterin am Landgericht xxx beschlossen:
Tenor: Auf Antrag des Verfügungsklägers und auf der Grundlage seiner zutreffenden Antragsbegründung wird, weil es sich insoweit um eine Unrichtigkeit i.S.d.. § 320 ZPO handelt, der Tatbestand des Urteils vom 29.11.2013 auf Seite 2 im ersten Satz des zweiten Absatzes dahingehend berichtigt, dass das Wort "gemeinnützig" entfällt und der Satz nunmehr heißt:
"Der Verfügungskläger ist ein Verein, der sich für die Interessen der Züchter von Pelztieren einsetzt".
Hinweis:Berichtigungsbeschluss zu LG Osnabrück - 29.11.2013 - AZ: 12 O 2638/13
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