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2 W 82/11•OLG Oldenburg, 2012-01-26, 2 W 82/11
Entscheidungsdatum: 2012-01-26
Aktenzeichen: 2 W 82/11
ECLI: ECLI:DE:OLGOL:2012:0126.2W82.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2012, 14035
In der Insolvenzsache Gläubiger und Beschwerdeführer, gegen Schuldner, hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg durch den Richter am Oberlandesgericht ....... als Einzelrichter am 26. Januar 2012 beschlossen:
Tenor: Die Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 23.11.2011,wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Gründe1Die weitere Beschwerde gemäß § 66 Abs. 4 GKG ist nur zulässig, wenn das Landgericht sie zugelassen hat, was nicht der Fall ist. Eine außerordentliche Beschwerde ist ebenfalls nicht gegeben (vgl. BGHZ 150, 133 ff.)
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