Full text
Amtsgericht Eschweiler — 15 F 31/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-04
Aktenzeichen: 15 F 31/18
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2018:0504.15F31.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: BGB § 371 analag; BGB § 1612
Leitsätze
Bei einem Wechsel des Kindes in den Haushalt des bisher Barunterhaltspflichtigen steht diesem ein Anspruch auf Herausgabe des Unterhaltstitels gegen den bisherigen Unterhaltsgläubiger zu.
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, die vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisbeschlusses des Amtsgerichts Eschweiler vom 05.01.2016 - 00 F 000/15 AG Eschweiler - an den Antragsteller herauszugeben.
Der Antragsgegner wird darüber hinaus verpflichtet, den Antragsteller von 120,48 € außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten betreffend die Forderung der Rechtsanwälte X & N in F aus der Beratung in dem Verfahren K / T (Jobcenter Städteregion B) (000/17 M02) freizustellen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Keywords
child maintenancemaintenance titlesurrender of enforcement titlechange of householdout-of-court legal costs