Full text
Amtsgericht Bocholt — 18 Ls-45 Js 623/11-20/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-08
Aktenzeichen: 18 Ls-45 Js 623/11-20/13
ECLI: ECLI:DE:AGBOH:2015:0408.18LS45JS623.11.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Abteilung für Strafsachen
Normen: 266a StGB; 200 StPO
Leitsätze
Zu den Anforderungen an den lnhalt der Anklageschrift und die notwendige Konkretisierung der Tat beim Tatvorwurf der Vorenthaltung von Beiträgen zur Sozialversicherung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Pflegekräften in Privathaushalte.
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Vermittler von Pflegekräften in private Haushalte die Arbeitgebereigenschaft besitzt.
Kommt eine Behörde, wre beispielsweise die deutsche Rentenversicherungsanstalt nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte nicht Arbeitgeber der Haushaltshilfen ist, so ist dieser freizusprechen mangels Vorsatz.
Tenor
Die Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Keywords
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