Full text
Amtsgericht Bocholt — 3 Ds-540 Js 100/16-581/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-29
Aktenzeichen: 3 Ds-540 Js 100/16-581/16
ECLI: ECLI:DE:AGBOH:2017:0829.3DS540JS100.16.58.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Normen: StGB § 184b, § 184c, §184d
Leitsätze
Der Besitzer eines Computers hat mangels Funktionsherrschaft keinen Besitz an den im Browser-Cache gespeicherten Bildern.
Allein die Tatsache, dass kinderpornographische Bilder im Browser-Cache des Computers gespeichert sind lässt keine Rückschlüsse darauf zu, dass diese Bilder willentlich aufgerufen wurden.
Technisch gesehen ist eine solche Speicherung auch möglich, ohne dass der Angeklagte die Bilder über-haupt gesehen bzw. willentlich abgerufen hat.
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die außergerichtlichen Kosten trägt die Staatskasse.
Keywords
child pornographybrowser cachepossessionintentcomputer evidence