Full text
Amtsgericht Bottrop — 20 C 25/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-18
Aktenzeichen: 20 C 25/15
ECLI: ECLI:DE:AGBOT:2015:0918.20C25.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilabteilung
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 21.5.2015 zu TOP 4a insoweit nichtig ist, als die Wartungspflicht der Rauchwarnmelder den Eigentümern auferlegt wurde.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird gestattet die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung eine Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Keywords
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