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Amtsgericht Düsseldorf — 55 C 2473/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-02
Aktenzeichen: 55 C 2473/04
ECLI: ECLI:DE:AGD:2004:0802.55C2473.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 05.07.2004
durch die Richterin am Amtsgericht X
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 2774,10 EURO nebst 5
% Zinsen über dem Basiszinssatz auf jeweils 148,27 Euro seit dem
21.01./21.02./21.03./21.04. und 21.05.2003 sowie aus 2032,75 Euro seit dem
03.07.2003 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird
nachgelassen, die Sicherheit durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in
der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen.
Keywords
monetary claiminterestcost allocationprovisional enforcement