Full text
Amtsgericht Düsseldorf — 29 C 9277/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-27
Aktenzeichen: 29 C 9277/11
ECLI: ECLI:DE:AGD:2011:0727.29C9277.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Abteilung
Tenor
Im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung wird angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird untersagt, mit dem Antragsteller per Post entgegen seinem ausdrücklichen Wunsch Kontakt aufzunehmen wie geschehen mit dem Brief vom 21.06.2011.
Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:
• die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft gegen den/die Geschäftsführer
oder
• die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Keywords
interim reliefpostal contacturgencyenforcement sanctions