Full text
Amtsgericht Düsseldorf — 230 C 2126/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-18
Aktenzeichen: 230 C 2126/11
ECLI: ECLI:DE:AGD:2011:1018.230C2126.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 230. Abteilung
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 20. September 2011
durch den Richter am Amtsgericht X
für R e c h t erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 503,33 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.08.2010 sowie weitere 83,54 Euro vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.04.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch den jeweiligen Gegner gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht dieser zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf bis 2.000,-- Euro festgesetzt.
Keywords
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