30 C 404/17•Amtsgericht Dinslaken, 2018-05-23, 30 C 404/17
Amtsgericht Dinslaken, 2018-05-23, 30 C 404/17
30 C 404/17Court of First InstanceMay 23, 2018
Full text
Amtsgericht Dinslaken — 30 C 404/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-23
Aktenzeichen: 30 C 404/17
ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2018:0523.30C404.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 829,26 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2018 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 78,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2018 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 64 % die Beklagte zu 36 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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