1 C 109/95•Amtsgericht Düren, 1995-09-22, 1 C 109/95
Full text
Amtsgericht Düren — 1 C 109/95 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 1995-09-22
Aktenzeichen: 1 C 109/95
ECLI: ECLI:DE:AGDN:1995:0922.1C109.95.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Der Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.000,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 9.3.1995 zu zahlen. Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 4 % Zinsen aus 1.000,- DM für den Zeitraum vom 8.3. bis zum 9.3.1995 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen dieser zu 5/6 und die Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner zu 1/6. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger, die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) tragen dieser zu 1/4 und der Kläger zu 3/4, die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3) tragen dieser zu 1/4 und der Kläger zu 3/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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