Amtsgericht Düren, 2015-04-28, 46 C 299/14

46 C 299/14Court of First InstanceApr 28, 2015

Full text

Amtsgericht Düren — 46 C 299/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-28

Aktenzeichen: 46 C 299/14

ECLI: ECLI:DE:AGDN:2015:0428.46C299.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 46

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1547,01 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 31.07.2014 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen zukünftigen Schäden zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der von ihm an der Klägerin verübten Körperverletzung vom 08.02.2014 resultieren, soweit sie nicht bereits auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergangen sind oder übergehen werden.

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu einer Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 291,55 Euro freizuhalten.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckten Betrages vorläufig vollstreckbar.

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