425 C 2660/15•Amtsgericht Dortmund, 2015-07-07, 425 C 2660/15
Amtsgericht Dortmund, 2015-07-07, 425 C 2660/15
425 C 2660/15Court of First InstanceJul 7, 2015
Full text
Amtsgericht Dortmund — 425 C 2660/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-07
Aktenzeichen: 425 C 2660/15
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:0707.425C2660.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.502,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 150,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2014 zu zahlen und die Klägerin im Übrigen von der Zahlung weiterer vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 184,75 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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