Amtsgericht Detmold, 1996-10-31, 17 C 454/96

17 C 454/96Court of First InstanceOct 31, 1996

Regest

Die Einholung eines Sachverständigengutachtens verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn eine Beschädigung eines PKW nach dem äußeren Erscheinungsbild als geringfügig erscheint und die Reparaturkosten als Bagatellscahden (hier: 1535,41 DM) anzusehen sind.

Full text

Amtsgericht Detmold — 17 C 454/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-10-31

Aktenzeichen: 17 C 454/96

ECLI: ECLI:DE:AGDT:1996:1031.17C454.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: § 3 Nr. 2 PflVG, §§ 254 BGB

Leitsätze

Die Einholung eines Sachverständigengutachtens verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn eine Beschädigung eines PKW nach dem äußeren Erscheinungsbild als geringfügig erscheint und die Reparaturkosten als Bagatellscahden (hier: 1535,41 DM) anzusehen sind.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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