Amtsgericht Detmold, 2012-02-04, 4 OWi 989/11

4 OWi 989/11Court of First InstanceFeb 4, 2012

Regest

Der Verteidiger hat im Bußgeldverfahren keinen Anspruch auf Einsicht in die Bedienungsanleitung und Lebensakte des eingesetzten Messgerätes.

Full text

Amtsgericht Detmold — 4 OWi 989/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-04

Aktenzeichen: 4 OWi 989/11

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2012:0204.4OWI989.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafrichter

Normen: OWiG § 62; StPO § 147, StPO § 244

Leitsätze

Der Verteidiger hat im Bußgeldverfahren keinen Anspruch auf Einsicht in die Bedienungsanleitung und Lebensakte des eingesetzten Messgerätes.

Tenor

Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung vom […] gegen die Ablehnung der Überlassung der Lebensakte und der Bedienungsanleitung des Messgerätes vom […] wird auf seine Kosten als unbegründet zurückgewiesen.

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