Amtsgericht Detmold, 2016-08-23, 33 F 287/15

33 F 287/15Court of First InstanceAug 23, 2016

Regest

Ausschlussgrund kann auch ein eheliches Fehlverhalten ohne wirtschaftliche Relevanz sein (hier: langjähriger sexueller Missbrauch der gemeinschaftlichen Tochter).

Full text

Amtsgericht Detmold — 33 F 287/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-23

Aktenzeichen: 33 F 287/15

ECLI: ECLI:DE:AGDT:2016:0823.33F287.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: § 27 VersAusglG

Leitsätze

Ausschlussgrund kann auch ein eheliches Fehlverhalten ohne wirtschaftliche Relevanz sein (hier: langjähriger sexueller Missbrauch der gemeinschaftlichen Tochter).

Tenor

Die am 30.05.1997 vor dem Standesamt Bielefeld unter der Heiratsregisternummer 580/1997 geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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