Amtsgericht Duisburg, 1990-07-25, 27 C 672/89

27 C 672/89Court of First InstanceJul 25, 1990

Full text

Amtsgericht Duisburg — 27 C 672/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-07-25

Aktenzeichen: 27 C 672/89

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:1990:0725.27C672.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

für R e c h t erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 630,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 09. 09.1989 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 8/13, die Beklagten als Gesamtschuldner 5/13.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 350,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vorher in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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