Amtsgericht Duisburg, 2003-12-02, 2 C 4814/01

2 C 4814/01Court of First InstanceDec 2, 2003

Full text

Amtsgericht Duisburg — 2 C 4814/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-02

Aktenzeichen: 2 C 4814/01

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2003:1202.2C4814.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilabteilung

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.093,08 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3 und der Beklagte 2/3.

  2. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.800,00 EUR vorläufig voll-streckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 EUR abzuwenden, wenn nicht zuvor der Be-klagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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