Amtsgericht Duisburg, 2007-07-31, 62 IN 182/03

62 IN 182/03Court of First InstanceJul 31, 2007

Regest

1. Seit dem01.07.2007 sind auch in Insolvenzverfahren, die vor diesem Tag eröffnet worden sind, Bekanntmachungen im Bundesanzeiger gesetzlich nicht mehr vorgesehen. 2. In Konkurs- oder Vergleichssachen bleibt es bei den gesetzlich vorgesehenen Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.

Full text

Amtsgericht Duisburg — 62 IN 182/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-31

Aktenzeichen: 62 IN 182/03

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2007:0731.62IN182.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Insolvenzgericht

Normen: InsVereinfG 2007, Art. 3; EGInsO Art. 103c; InsO § 9, § 200 Abs. 2

Leitsätze

  1. Seit dem01.07.2007 sind auch in Insolvenzverfahren, die vor diesem Tag eröffnet worden sind, Bekanntmachungen im Bundesanzeiger gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

  2. In Konkurs- oder Vergleichssachen bleibt es bei den gesetzlich vorgesehenen Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.

Tenor

Die Aufhebung des Verfahrens wird nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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