Amtsgericht Duisburg, 2011-06-09, 53 C 1009/10

53 C 1009/10Court of First InstanceJun 9, 2011

Full text

Amtsgericht Duisburg — 53 C 1009/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-09

Aktenzeichen: 53 C 1009/10

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2011:0609.53C1009.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 53. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 978,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2010 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin nicht anrechenbare außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 75,25 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 77 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 23 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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