Amtsgericht Duisburg, 2011-11-04, 33 C 1016/11

33 C 1016/11Court of First InstanceNov 4, 2011

Full text

Amtsgericht Duisburg — 33 C 1016/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-04

Aktenzeichen: 33 C 1016/11

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2011:1104.33C1016.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Abteilung

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.457,78 € seit dem 18.02.2011 und aus 186,23 € seit dem 18.03.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Auf die Widerklage werden der Kläger und Widerbeklagte sowie die Drittwiderbeklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Beklagten zu 1) und Widerkläger 734,31 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2011 sowie weitere 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.04.2011 zu zahlen.

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