Amtsgericht Essen, 2002-08-27, 132 C 246/01

132 C 246/01Court of First InstanceAug 27, 2002

Full text

Amtsgericht Essen — 132 C 246/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-27

Aktenzeichen: 132 C 246/01

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2002:0827.132C246.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 132

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die klägerische Partei 452,00 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 21.03.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 77 %, die Beklagten 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung des Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.